Pflegeberatung

Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI

Was bedeuten Pflegeberatung bzw. Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 im Elften Sozialgesetzbuch?

Im fünften Kapitel unter § 37 sind die Leistungen bei häuslicher Pflege geregelt und im Absatz 3 werden die Notwendigkeiten sowie die Intervalle zur Begutachtung bzw. Beratung in der eigenen Häuslichkeit genannt.

„Die Beratung nach Absatz 3 dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden…“

Vorgaben und Termine für die Beratungseinsätze

Voraussetzung für den für die Pflegebedürftigen kostenfreien und teils gesetzlich verpflichteten Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist, dass Sie zuhause gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad haben.

Mit Pflegegrad 1 oder bei anteiliger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist die Durchführung der Pflegeberatung nach § 37.3 keine Pflicht.

Sie kann jedoch freiwillig als kostenlose Leistung der Pflegekasse halbjährlich in Anspruch genommen werden, also zwei Mal im Jahr.

Das Beratungsgespräch hat in der eigenen Häuslichkeit der Pflegebedürftigen zu erfolgen.

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PFLEGEGRAD 2 ODER 3

Mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend, also zwei Mal im Jahr.
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PFLEGEGRAD 4 ODER 5

Mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 ist das Beratungsgespräch vierteljährlich vorgeschrieben, also vier Mal im Jahr.

Qualifizierte Pflegeberatung

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Unsere kompetenten sowie erfahrenen Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten sind für die Beratungseinsätze qualifiziert und können darüber hinaus unabhängig beraten, ob alle nötigen Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.

Dabei können sie Informationen zu hilfreichen Maßnahmen für die Pflegebedürftige geben, über Verbesserung der häuslichen Pflegesituation beraten und in der Dokumentation für die Pflegekasse weitere Pflegeleistungen anfordern, wie z.B. Umbaumaßnahmen, zusätzliche Pflegesachleistungen, Empfehlung zur Kurzzeitpflege uvm.

Nach dem erfolgten Beratungseinsatz informieren DIE ALLTAGSBEGLEITER die Pflegekasse über das fristgerecht erfolgte Beratungsgespräch und reichen die gemeinsam unterzeichnete Dokumentation als Nachweis über den erfolgten Termin dort ein.

Wir sind mit allen Fristen bzw. Terminen rund um den Pflegegrad und die Leistungsansprüche der Pflegekasse bestens vertraut und sorgen dafür, dass sie eingehalten werden.

Keine Fristen verpassen & kostenlose Leistungen in Anspruch nehmen!

Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Termine verpasst werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden. Der Termin ist eine kostenlose Leistung der Pflegekasse und DIE ALLTAGSBEGLEITER rechnen die Beratung direkt mit der Pflegekasse ab.

Zertifizierter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

Die Abrechnung kann direkt
mit der Pflegekasse erfolgen
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